Planfeststellungsverfahren
Das Planfeststellungsverfahren ist ein streng formalisiertes Genehmigungsverfahren zur Zulässigkeitsentscheidung einer Baumaßnahme. In diesem Verfahren werden bereits zu einem frühen Zeitpunkt die Vereinbarkeit des Bauvorhabens mit jeglichen von diesem berührten öffentlichen und privaten Belangen überprüft.
Die Planfeststellungsunterlagen dieses Projektes wurden bereits im Jahr 1994 beim Eisenbahnbundesamt (EBA) eingereicht. In den vergangenen Jahren wurden diese nach dem Stand der Technik aktualisiert und liegen aktuell in der 4. Planänderung dem EBA Nürnberg zur Genehmigung vor. Die Entwurfsplanung wird derzeit erarbeitet.
Im Rahmen der Planfeststellung erfolgt ein Anhörungsverfahren, bei dem Stellungnahmen betroffener Behörden eingeholt werden. Es folgt eine öffentliche Auslegung, bei der Betroffene schriftlich Einwendungen einreichen können. Auf die öffentliche Auslegung folgt ein Erörterungstermin, an dem die Genehmigungsbehörde, der Vorhabenträger, berührte Behörden und betroffene Bürger teilnehmen. Die Anhörungsbehörde gibt eine Stellungnahme zum Anhörungsergebnis ab und leitet die Stellungnahmen, die Planung und nicht erledigte Einwendungen an die Planfeststellungsbehörde weiter. Erst mit Erteilung des Planfeststellungsbeschlusses darf gebaut werden.




